Biometrischer Pass

Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität. Alle Schweizer Staatsangehörigen haben gemäss Ausweisgesetz Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart, also auf einen Pass und eine Identitätskarte. 

Bilder Set 3

Seit 2010 werden nur noch biometrische Pässe ausgestellt. Zur Beantragung eines neuen Passes müssen die Gesuchstellenden persönlich auf einem Ausweiszentrum in ihrem Wohnkanton vorsprechen. In Graubünden sind zur Zeit die Ausweiszentren Chur und Zernez in Betrieb.

Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen. Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.

Provisorische Pässe
Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden stellt nur im Ausweiszentrum in Chur provisorische Pässe aus.

Preise
 Identitätskarte für Minderjährige, Fr. 35.--
Identitätskarte für Erwachsene,  Fr. 70.--
Pass für Minderjährige Fr. 65.--
Pass für Erwachsene, Fr. 145.--
Kombi (Pass und ID) für Minderjährige, Fr. 78.--
Kombi (Pass und ID) für Erwachsene, Fr. 158.--
Gültigkeit der Dokumente: für Minderjährige = 5 Jahre, für Erwachsene = 10 Jahre.