Absenzen & Jokertage

Jokertage

Jedem Schüler stehen pro Schuljahr drei Jokertage zu, die ohne Begründung ganz- oder halbtageweise bezogen werden können. Bedingung ist, dass der Bezug eines Jokertages spätestens einen Arbeitstag vorher von den Eltern der Lehrerin/dem Lehrer schriftlich mitgeteilt wird. Keine Jokertage gibt es am:

  • ersten und letzten Schultag des Schuljahres
  • bei besonderen Schulanlässen (z.B. Bös-chin, Chalandamarz, Skitag...)

 

Urlaub

Aus besonderen Gründen kann die Lehrperson 1 Tag, die Schulleitung bis 15 Tage Urlaub unter Anrechnung der Jokertage gewähren.

 

Absenzen wegen Krankheit oder wichtigen Familienanlässen

Bei Krankheit kann die Schulleitung nach drei Tagen ein Arztzeugnis verlangen. Arztbesuche sind nach Möglichkeit auf Randstunden zu legen. Absenzen sind möglichst frühzeitig der Lehrperson mitzuteilen.

 

Absenzen bei Todesfall in der engeren Familie

Damit ein geordneter Ablauf vom Kindergarten bis zur 6. Klasse gewährleistet werden kann, gelten folgende Regeln:

  • Die Absenz ist nach Möglichkeit rechtzeitig und schriftlich einzureichen.
  • Soweit die schulischen Verhältnisse es erlauben, wird auf Begehren der Eltern der Schülerin oder dem Schüler (ohne Jokertagabzug) und der Lehrperson (ohne Lohnabzug und Ferienansprüche) folgende Absenz gewährt:
  • Bei Todesfall in der engeren Familie höchstens 3 Tage.
  • In allen übrigen Fällen entscheidet die Schulleitung.


Für das Nachholen des versäumten Stoffes sind die Schüler und deren Eltern verantwortlich.