Jedem Schüler stehen pro Schuljahr drei Jokertage zu, die ohne Begründung ganz- oder halbtageweise bezogen werden können. Bedingung ist, dass der Bezug eines Jokertages spätestens einen Arbeitstag vorher von den Eltern der Lehrerin/dem Lehrer schriftlich mitgeteilt wird. Keine Jokertage gibt es am:
Aus besonderen Gründen kann die Lehrperson 1 Tag, die Schulleitung bis 15 Tage Urlaub unter Anrechnung der Jokertage gewähren.
Bei Krankheit kann die Schulleitung nach drei Tagen ein Arztzeugnis verlangen. Arztbesuche sind nach Möglichkeit auf Randstunden zu legen. Absenzen sind möglichst frühzeitig der Lehrperson mitzuteilen.
Damit ein geordneter Ablauf vom Kindergarten bis zur 6. Klasse gewährleistet werden kann, gelten folgende Regeln:
Für das Nachholen des versäumten Stoffes sind die Schüler und deren Eltern verantwortlich.