Der Bund und der Kanton fördern mit dem Gebäudeprogramm die energetische Erneuerung der Gebäudehülle sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Der Kanton gewährt finanzielle Beiträge für:
- die Dämmung der Gebäudehülle (Fenster, Bauteile gegen aussen und unbeheizt) sowie Gesamtsanierungen
- Neubauten mit Vorbildcharakter (Minergie-P)
- Komfortlüftungsanlagen
- Nutzungsgradverbesserungen (gewerbliche und industrielle Prozesse)
- Holzheizungen (als Hauptheizung und Ersatz von Öl-, Gas- oder elektrischen Widerstandheizungen)
- Wärmepumpen (als Ersatz von Öl-, Gas- oder elektrischen Widerstandheizungen)
- Thermische Solaranlagen (als Erstinstallation auf bestehenden Gebäuden)
- Anschluss an ein Wärmenetz (als Ersatz von Öl-, Gas- oder elektrischen Widerstandheizungen)
- Photovoltaikanlagen für Winterstrom
Weiter Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website des Kantons.
Kantonale Fördergelder
Die Gemeinde verdoppelt die Beiträge des Kantons (ohne Green Deal) und verdoppelt die Einmalvergütung des Bundes für Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Gebäuden.
Kommunale Fördergelder